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Wer Wind sät, wird Streit ernten. Konfliktlösung bei Windenergieanlagenbetreibern

Wer Wind sät, wird Streit ernten. Konfliktlösung bei Windenergieanlagenbetreibern

Taschenbuch
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Produktdetails  
Verlag Bachelor + Master Publishing
Auflage 2016
Seiten 28
Format 22 cm
Gewicht 62 g
Reihe Studienarbeit
ISBN-10 3959930321
ISBN-13 9783959930321
Bestell-Nr 95993032A

Produktbeschreibung  

Das Konfliktpotential bei Anlagen der Erneuerbaren Energien, insbesondere bei Windkraftanlagen, ist groß: Ungerechte Gewinnverteilung, einseitige Belastungen durch verminderte Aussicht und Schlagschattenwurf, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Vogelsterben und Tourismusrückgang sind nur einige der vielen möglichen Belastungsproben. Zwar entscheiden Gerichte über die Streitigkeiten, aber die Konflikte werden dadurch nicht gelöst, was zu Kostenexplosionen in gerichtlichen Streitverfahren über Eskalationen der Streitparteien bis hin zu Waffengewalt führt. Die Mediation als außergerichtliche Streitbeilegungsmöglichkeit könnte eine Lösung solcher Konflikte darstellen. Inwieweit eine Anwendung hier praktikabel, möglich und erfolgversprechend ist, wird in diesem Buch untersucht.

Leseprobe:

'Textprobe:
Kapitel 2.2 Konfliktparteien und deren Interessensschwerpunkte:
Dass die Windenergie von Vorteil ist beschreibt der Bundesverband Windenergie mit folgenden Argumenten: Jeder profitiert von der Windenergie, allein in Schleswig-Holstein wird durch Windkraft erzeugter Strom ein Gegenwert von 500 Millionen Euro p.a. erwirtschaftet. Daraus resultieren Gewerbesteuereinnahmen von mehr als 60 Millionen Euro p.a. Diese Gewerbesteuererträge sind Haupteinnahmen, die den Gemeinden und Kommunen insbesondere in den strukturschwachen Agrarregionen zufließen. In der Windenergiebranche bestehen in unterschiedlichsten Bereichen Arbeitsplätze. In Schleswig-Holstein allein liegt der Anteil bei 9.000 Arbeitsplätzen. Damit stärkt die Branche segmentiv den modernen Technologiestandort für erneuerbare Energie. Vor 25 Jahren ist in Nordfriesland der erste deutsche Bürgerwindpark entstanden, dieser gilt als Pionier in im Bereich der Windenergie, nicht nur technisch, ökologisch und ökonomi sch, sondern auch mit der Form der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung der Bürger an einem Windenergiepark (BWE Landesverband SH).
Die Windenergie als tragende Säule der erneuerbaren Energien ist sicherer, ökologisch effektiv und ökonomisch und trägt maßgeblich zum Gelingen der Energiewende bei. Auch zukünftig spielt die Energieerzeugungsform in Verbindung mit Einspeicherungsmöglichkeiten eine wichtige Rolle, beispielsweise bei Mobilität und bei Wärme (Blankenberg, 2016, S.33-34).
Bei all den idealen Zielen gibt es jedoch unterschiedliche Interessensgruppen mit dem nachfolgend aufgeführten Konfliktpotential:
2.2.1 Windkraftanlagenbetreiber:
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den Anteilseigner als beteiligte Gesellschafter der Unternehmung sowie der geschäftsführenden Gesellschafter einer Beteiligung. Je nach Gestaltungsform der Rechtsform der Gesellschaft handelt es sich bei den Beteiligten um die Investoren oder Investorengruppe deren primäres Unternehmensziel in der Steigerung des Shareholder Values liegt. Handelt es sich im Gegenteil dazu um Investoren, die als Betroffene aus der Region stammen, so steht das Wertsteigerungsinteresse nicht zwangsläufig alleine im Fokus. Grundsätzlich sind das Unternehmerrisiko, die Haftungsgestaltung und die Bindung des eingesetzen Kapitals für das Interesse der Wertschöpfung zu berücksichtigen. Das Risiko des Gewinnausfalls im Konfliktfall liegt beim Anteilseigner, denn im Zweifel der Eskalation trägt er das finanzielle Risiko der Nichtrealisierung des Windparkprojektes.
Eine konstituierende Entscheidung stellt die Wahl der Rechtsform dar. Nicht nur aus gesellschaftsrechtlicher Sicht, sondern auch hinsichtlich der Konfliktprävention. So stellt eine GbR/BGB-Gesellschaft keine empfehlenswerte Rechtsform dar, denn mit einer gewissen Fluktuation der Gesellschafter folgende aufwändige Anpassungen im GbR- Vertrag und Korrekturen im GbR-Register. Die populäre Form der GmbH & Co KG stellt dieses gesellschafts rechtlich in einem handlicheneren Umfang dar, jedoch ist dieses doch sehr konfliktträchtig. Bei dieser Gesellschaftsform werden Mitbestimmungsrechte, nicht nach Mehrheiten gefällt. Hierbei hat nicht jedes Mitglied das gleiche Stimmrecht, sondern es erfolgt eine Quote nach Kapitalanteile. Die Wahl für ein Genossenschaftsmodell gilt als besonders demokratisch. Jedes Mitglied erhält unabhängig von der Beteiligungshöhe nur eine Stimme welche in der Generalversammlung abgegeben wird. Dies verhindert eine Dominanz von Mehrheitseignern. Zudem können viele Interessierte aktiv am Entscheidungsprozess beteiligt werden, während das finanzielle Risiko der Beteiligten in der Regel auf ihre Einlage begrenzt bleibt. Damit ein Zugang zu dieser Gestaltungsform auch realistisch und bürgernah ist darf die Mindesteinlage nicht zu hoch festgesetzt werden. Indirekten Beteiligungsmodellen, Mehrheitsbeteiligungen oder Genussrechtslösungen kommen e

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