Teilzeit- und Befristungsgesetz - Der aktuelle Praxiskommentar zum TzBfG inkl. Sondervorschriften

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Produktdetails  
Verlag Haufe-Lexware
Auflage 5. Auflage, 25.01.2021
Seiten 846
Format 15,7 x 5,9 x 21,5 cm
Gewicht 1020 g
Reihe Haufe Recht Kommentar
ISBN-10 3648099418
ISBN-13 9783648099414
Bestell-Nr 64809941A

Produktbeschreibung  


Teilzeitarbeitsverhältnisse
und befristete Arbeitsverträge spielen in der täglichen Personalarbeit eine
immer größere Rolle
. Wer
teure Fehler
bei der
Vertragsgestaltung ausschließen
will, ist mit diesem
verlässlichen Praxiskommentar
bestens beraten.





Jeder
Gesetzestext
wird
Schritt für Schritt
ausführlich und verständlich
erläutert
. Dank zahlreicher
Beispiele
,
Gestaltungshinweise
und
Musterformulierungen
dient der Kommentar als zuverlässige Basis für den
sicherenUmgang
mit dem TzBfG und den Sondervorschriften aus dem
BEEG, TVöD und WissZeitVG
.


 



Die Inhalte und Ihre Vorteile:




  • Aktuelle Rechtsprechung zum Teilzeit- und Befristungsrecht


    Umfassende Darstellung der aktuellen Rechtsprechung zu den Themen Teilzeit und Befristung.


  • Alle wichtigen Rechtsgrundlagen rund um die Themen Teilzeit und Befristung


    Kommentiert werden neben den Regelungen des TzBfG auch weitere relevante Vorschriften aus dem BEEG, dem TVöD und das WissZeitVG.


  • Sicherheit bei der Beurteilung von rechtlichen Fragen


    Das erfahrene und renommierte Autorenteam erläutert die Regelungen zum Teilzeit- und Befristungsrecht detailliert, verständlich und praxisgerecht.


  • Erleichterte und zeitsparende Umsetzung in die Praxis


    Dank vieler Hinweise und Praxis-Beispiele erleichtern Sie sich die Umsetzung in die Praxis und sparen auch bei Spezialfragen wertvolle Zeit.







Neu in der 5. Auflage:



  • Höchstrichterliche Rechtsprechung des BAG und des EuGH ebenso wie richtungweisende Entscheidungen der Instanzgerichte, z.B. zum Vorbeschäftigungsverbot bei der Befristung ohne Sachgrund.

  • Gesetzlichen Neuregelungen zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, insbesondere zur Brückenteilzeit und zur Abrufarbeit.

  • Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Teilzeitarbeit während der Elternzeit und der befristete Elternzeitvertretung für die Praxis werden § 15 (Auszug) und § 21 BEEG nunmehr eigenständig kommentiert.

  • Mit dem gedruckten Kommentar erhalten Sie einen Link zum Kommentar als ePDF.


 



Bestens geeignet für:



  • Personalverantwortliche in Unternehmen

  • Rechtsanwälte und Arbeitsrichter

  • Betriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände

  • Behörden und Hochschulen

  • Bibliotheken und Gerichte



Inhalt:

Teil 1: Gesetzestext Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Teil 2: Kommentierung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz

Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zielsetzung
§ 2 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
§ 3 Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers
§ 4 Verbot der Diskriminierung
§ 5 Benachteiligungsverbot

Zweiter Abschnitt: Teilzeitarbeit

§ 6 Förderung von Teilzeitarbeit
§ 7 Ausschreibung; Informaion über neue Arbeitsplätze
§ 8 Verringerung der Arbeitszeit
§ 9 Verlängerung der Arbeitszeit
§ 10 Aus- und Weiterbildung
§ 11 Kündigungsverbot
§ 12 Arbeit auf Abruf
§ 13 Arbeitsplatzteilung

Dritter Abschnitt: Befristete Arbeitsverträge
§ 14 Zulässigkeit der Befristung
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
§ 16 Folgen unwirksamer Befristung
§ 17 Anrufung des Arbeitsgerichts.
§ 18 Information über befristete Arbeitsplätze
§ 19 Aus- und Weiterbildung
§ 20 Information der Arbeitnehmervertretung
§ 21 Auflösend bedingte Arbeitsverträge

Vierter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
§ 22 Abweichende Vereinbarungen
§ 23 Besondere gesetzliche Regelungen

Teil 3: Kommentierung sonstiger Vorschriften
§ 11 TVöD Teilzeitbeschäftigung
§ 30 TVöD Befristete Arbeitsverträge
§ 1 WissZeitVG Befristung von Arbeitsverträgen
§ 2 WissZeitVG Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung
§ 3 WissZeitVG Privatdienstvertrag
§ 4 WissZeitVG Wissenschaftliches Personal an staatlich anerkannten
Hochschulen
§ 5 WissZeitVG Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen
§ 6 WissZeitVG Rechtsgrundlage für bereits abgeschlossene Verträge;
Übergangsregelung

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