Teilzeit- und Befristungsgesetz - Der aktuelle Praxiskommentar zum TzBfG inkl. Sondervorschriften

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Produktdetails  
Verlag Haufe-Lexware
Auflage 5. Auflage, 25.01.2021
Seiten 846
Format 15,7 x 5,9 x 21,5 cm
Gewicht 1020 g
Reihe Haufe Recht Kommentar
ISBN-10 3648099418
ISBN-13 9783648099414
Bestell-Nr 64809941A

Produktbeschreibung  

Teilzeitarbeitsverhältnisse und befristete Arbeitsverträge spielen in der täglichen Personalarbeit eine immer größere Rolle. Wer teure Fehler bei der Vertragsgestaltung ausschließen will, ist mit diesem verlässlichen Praxiskommentar bestens beraten.


Jeder Gesetzestext wird Schritt für Schritt ausführlich und verständlich erläutert. Dank zahlreicher Beispiele, Gestaltungshinweise und Musterformulierungen dient der Kommentar als zuverlässige Basis für den sicheren Umgang mit dem TzBfG und den Sondervorschriften aus dem BEEG, TVöD und WissZeitVG.

 

Die Inhalte und Ihre Vorteile:

  • Aktuelle Rechtsprechung zum Teilzeit- und Befristungsrecht
    Umfassende Darstellung der aktuellen Rechtsprechung zu den Themen Teilzeit und Befristung.
  • Alle wichtigen Rechtsgrundlagen rund um die Themen Teilzeit und Befristung
    Kommentiert werden neben den Regelungen des TzBfG auch weitere relevante Vorschriften aus dem BEEG, dem TVöD und das WissZeitVG.
  • Sicherheit bei der Beurteilung von rechtlichen Fragen
    Das erfahrene und renommierte Autorenteam erläutert die Regelungen zum Teilzeit- und Befristungsrecht detailliert, verständlich und praxisgerecht.
  • Erleichterte und zeitsparende Umsetzung in die Praxis
    Dank vieler Hinweise und Praxis-Beispiele erleichtern Sie sich die Umsetzung in die Praxis und sparen auch bei Spezialfragen wertvolle Zeit.


Neu in der 5. Auflage:

  • Höchstrichterliche Rechtsprechung des BAG und des EuGH ebenso wie richtungweisende Entscheidungen der Instanzgerichte, z.B. zum Vorbeschäftigungsverbot bei der Befristung ohne Sachgrund.
  • Gesetzlichen Neuregelungen zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, insbesondere zur Brückenteilzeit und zur Abrufarbeit.
  • Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Teilzeitarbeit während der Elternzeit und der befristete Elternzeitvertretung für die Praxis werden § 15 (Auszug) und § 21 BEEG nunmehr eigenständig kommentiert.
  • Mit dem gedruckten Kommentar erhalten Sie einen Link zum Kommentar als ePDF.

 

Bestens geeignet für:

  • Personalverantwortliche in Unternehmen
  • Rechtsanwälte und Arbeitsrichter
  • Betriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände
  • Behörden und Hochschulen
  • Bibliotheken und Gerichte


Inhalt:

Teil 1: Gesetzestext Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Teil 2: Kommentierung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz

Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zielsetzung
§ 2 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
§ 3 Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers
§ 4 Verbot der Diskriminierung
§ 5 Benachteiligungsverbot

Zweiter Abschnitt: Teilzeitarbeit

§ 6 Förderung von Teilzeitarbeit
§ 7 Ausschreibung; Informaion über neue Arbeitsplätze
§ 8 Verringerung der Arbeitszeit
§ 9 Verlängerung der Arbeitszeit
§ 10 Aus- und Weiterbildung
§ 11 Kündigungsverbot
§ 12 Arbeit auf Abruf
§ 13 Arbeitsplatzteilung

Dritter Abschnitt: Befristete Arbeitsverträge
§ 14 Zulässigkeit der Befristung
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
§ 16 Folgen unwirksamer Befristung
§ 17 Anrufung des Arbeitsgerichts.
§ 18 Information über befristete Arbeitsplätze
§ 19 Aus- und Weiterbildung
§ 20 Information der Arbeitnehmervertretung
§ 21 Auflösend bedingte Arbeitsverträge

Vierter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
§ 22 Abweichende Vereinbarungen
§ 23 Besondere gesetzliche Regelungen

Teil 3: Kommentierung sonstiger Vorschriften
§ 11 TVöD Teilzeitbeschäftigung
§ 30 TVöD Befristete Arbeitsverträge
§ 1 WissZeitVG Befristung von Arbeitsverträgen
§ 2 WissZeitVG Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung
§ 3 WissZeitVG Privatdienstvertrag
§ 4 WissZeitVG Wissenschaftliches Personal an staatlich anerkannten
Hochschulen
§ 5 WissZeitVG Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen
§ 6 WissZeitVG Rechtsgrundlage für bereits abgeschlossene Verträge;
Übergangsregelung

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