Mietverhältnisse beenden - Kündigung, Schönheitsreparaturen, Instandhaltung. Inklusive Arbeitshilfen online
Verlag | Haufe-Lexware |
Auflage | 2019 |
Seiten | 307 |
Format | 17,1 x 24,1 x 1,9 cm |
Gewicht | 595 g |
Reihe | Haufe Fachbuch |
ISBN-10 | 3648126946 |
ISBN-13 | 9783648126943 |
Bestell-Nr | 64812694A |
Wenn ein Mietverhältnis beendet wird, müssen Sie als Vermieter Ihre Rechte und Pflichten kennen. Wie sieht eine Kündigung aus und wann ist sie wirksam? Wie rechnen Sie die Kaution richtig ab? Welche Schönheitsreparaturen muss der Mieter leisten?
Die Autorinnen Kathrin Gerber und Andrea Nasemann sind Rechtsanwältinnen und Expertinnen für Mietrecht. Sie zeigen, wie Sie rechtssicher kündigen und worauf Sie beim Auszug des Mieters achten müssen. Auch zu den typischen Streitthemen Schönheitsreparaturen und Instandsetzung werden alle Fragen beantwortet. So sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden teure Fehler.
Inhalte:
Der Kündigungsprozess: korrekter Ablauf und FormalienAußerordentliche fristlose Kündigung und SonderkündigungsrechteRäumungsklage und ZwangsvollstreckungMieterwechsel: Übergabe, Abrechnung Mietkaution und BetriebskostenAlles über Schönheitsreparaturen, Instandsetzung, RückbauNeu: Mietersuche, Vertragsabschluss, Mietpreisbremse, neue Rechtsprechun g zu Schönheitsreparaturen, Datenschutzgrundverordnung, Meldegesetz
Arbeitshilfen online:
VertragsmusterFormulareMusterschreibenChecklisten
Leseprobe:
Wenn dem Mieter eine Kündigung ins Haus flattert, ist er nicht schutzlos: Er kann unter bestimmten Umständen einer ordentlichen Kündigung mit Kündigungsfrist und einer außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist des Vermieters widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
7.1 Besondere Härte
Diese Möglichkeit hat der Mieter in Fällen, in denen die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn eine besondere Härte bedeuten würde (
574 Abs. 1 BGB).
Wann greift die Sozialklausel nicht?
Nicht anwendbar ist die Sozialklausel bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vermieters. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter wegen der Vertragsverletzung des Mieters zwar ordentlich kündigt, aber zu einer fristlosen Kündigung berechtigt wäre.
ACHTUNG
Hat der Mieter gekündigt, ist ein Widerspruch ausgeschlossen, ebenso bei Abschluss
eines Mietaufhebungsvertrags.
Natürlich muss die Kündigung des Vermieters wirks am sein. Eine unwirksame Kündigung beendet das Mietverhältnis nicht und bedarf deshalb auch keines Mieterwiderspruchs.
Die Sozialklausel ist außerdem in folgenden Fällen nicht anwendbar:
Der Wohnraum ist nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet.
Die Wohnung ist Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung.
Der Wohnraum wurde durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einen anerkannten privaten Träger der Wohlfahrtspflege angemietet.
ACHTUNG
Für den Widerspruch des Mieters ist die Schriftform erforderlich (
574b Abs. 1 BGB), eine Begründung muss er nicht umfassen. Schon im Kündigungsschreiben sollte der Vermieter den Mieter auf dessen Widerspruchsrecht und die dafür erforderliche Form und Frist hinweisen. Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses erklärt werden. Soweit der Vermieter nicht auf diese Frist im Kündigungsschreiben hingewiesen hat, kann der Mieter auch noch im Räumungsprozess den W iderspruch erklären.