Betriebsübergang / Interessenausgleich / Sozialplan - Basiskommentar zu § 613a BGB mit den Folgen für die Mitbestimmung

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Produktdetails  
Verlag Bund-Verlag
Auflage 5. Auflage, 14.01.2026
Seiten 416
Format 11,5 x 18,7 x 2,2 cm
Gewicht 287 g
Reihe Basiskommentar
ISBN-10 3766374818
ISBN-13 9783766374813
Bestell-Nr 76637481A

Produktbeschreibung  

Basiswissen. Wenn die Interessen der Belegschaft auf dem Spiel stehen

Vorteile auf einen Blick:
Beschreibt die Auswirkungen von Umstrukturierungsmaßnahmen auf Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sowie die BR-Gremien
Erklärt die Beteiligungsrechte des Betriebsrats und des Wirtschaftsausschusses bei Maßnahmen, die ein Unternehmen in der Krise ergreifen möchte
Gibt konkrete Hinweise und Empfehlungen für die Durchsetzung von Rechtspositionen
Ist auf aktuellem Stand der Rechtsprechung

Zielgruppen:
Betriebsräte, Gewerkschaften, Rechtsanwälte

Darum geht es:
Betriebsübergänge, Unternehmensumwandlungen und Betriebsänderungen haben für Mitarbeiter oft nachteilige Folgen. Wenn neu strukturiert wird, geraten betriebliche und tarifliche Regelungen schnell ins Wanken. Dann sind Betriebsräte und Gewerkschaften gefordert, die Interessen der Belegschaft zu schützen.

Der Basiskommentar behandelt alle wichtigen Fragen, die auf Interessenvertreter und Beschäftigte zukommen, wenn Unternehmen umstrukturieren. Im Fokus steht besonders § 613a BGB (Betriebsübergang). Dieser Paragraf enthält wichtige Schutzbestimmungen für Beschäftigte und sichert, dass die Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang auf den neuen Inhaber übergehen. Ausführlich kommentieren die Autoren die wesentlichen Vorschriften des Umwandlungsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes, auch die §§ 111, 112 BetrVG (Interessenausgleich und Sozialplan).

Autoren:
Dr. jur. Michael Bachner und Peter Gerhardt sind Partner in der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Beide sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und ausgewiesene Praktiker. Sie sind seit vielen Jahren spezialisiert auf die Beratung von Betriebsräten bei Betriebsübergängen, Unternehmensumwandlungen, Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen.

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