Das Aushang-Paket - Aushangpflichtige Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften
Verlag | Forum Verlag Herkert |
Auflage | 2025 |
Seiten | 500 |
Format | 21 cm |
Gewicht | 1000 g |
ISBN-10 | 398875188X |
ISBN-13 | 9783988751881 |
Bestell-Nr | 98875188A |
Die Aushangpflicht einfach und sicher erfüllenArbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden über bestimmte aushangpflichtige Gesetze, Regelungen und Unfallverhütungsvorschriften per Aushang informieren, und zwar zum aktuellen Rechtsstand. Falls Unternehmen dieser Auflage nicht nachkommen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wenn ein Verstoß gegen die Aushangpflicht ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten des Arbeitnehmers ist (z. B. bei einer Verletzung infolge Unkenntnis über den Umgang mit gefährlichen Stoffen), drohen zudem Schadensersatzansprüche.Der Aushang der aktuellen Aushangbücher in jedem Stockwerk und Gebäude - z. B. am schwarzen Brett oder in der Teeküche - genügt, um der gesetzlichen Auflage nachzukommen. Mit dem praktischen Aushang-Paket machen Unternehmen alle relevanten aushangpflichtigen Gesetze und Vorschriften - vom AGG, JArbSchG und MuSchG bis hin zur DGUV Vorschrift 3 und 4 - ganz einfach öffentlich zugän glich.
Inhaltsverzeichnis:
Auszug aus dem InhaltAushangpflichtige GesetzeAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) (Auszug)Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Auszug) AktualisiertJugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Ladenschlussgesetz (LadSchlG) und SonntVerkVMutterschutzgesetz (MuSchG) AktualisiertWeitere wichtige Gesetze und VerordnungenArbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (Auszug)Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) AktualisiertBundesurlaubsgesetz (BUrlG)Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (Auszug)Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG)Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) AktualisiertKündigungsschutzgesetz (KSchG)Mindestlohngesetz (MiLoG)Nachweisgesetz (NachwG) Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) SGB VII und SGB IX (in Auszügen) AktualisiertStrafgesetzbuch (StGB) (in Auszügen) Teilze it- und Befristungsgesetz (TzBfG)Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)UnfallverhütungsvorschriftenDGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (nach Mustertext von November 2024) NeuDGUV Vorschrift 3/DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" ASR A6 "Bildschirmarbeit" ASR V3 "Gefährdungsbeurteilung"ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung" TRBS 1112 "Instandhaltung"TRBS 1112 Teil 1 "Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten - Beurteilung und Schutzmaßnahmen" Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)TRBS 1115 "Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen" AktualisiertTRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" NEUTechnische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle" TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten"TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" AktualisiertTRGS 903 "Biologische Grenzwerte" AktualisiertTRGS 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" Aktualisiert Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)AMR Nr. 3.3 "Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge"AMR Nr. 14.3 "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten" Regeln des Ausschusses für Mutterschutz (AfMU-Regel - MuSchR)Gefährdungsbeurteilung (Nr. MuSchR 10.1.01, 2023)