HSchG I HinweisgeberInnenschutzgesetz - Kurzkommentar
Verlag | Linde |
Auflage | 2023 |
Seiten | 232 |
Format | 13,0 x 1,5 x 19,4 cm |
Gewicht | 308 g |
ISBN-10 | 3707348377 |
ISBN-13 | 9783707348378 |
Bestell-Nr | 70734837A |
Das Werk umfasst alle Bestimmungen des HSchG samt Erläuterungen des Gesetzgebers sowie einer Kommentierung mit besonderem Blick auf die Praxis. Ein Autor:innenteam aus den Bereichen Gesellschafts-, Arbeits-, Zivil- und Strafrecht sowie Compliance ermöglicht ein breites Verständnis der Materie.
Klappentext:
Gesetzestext, Erläuternde Bemerkungen und Kurzkommentierung
Mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie in das nationale Recht implementiert. Mit dem neuen Gesetz werden Unternehmen dazu verpflichtet, interne Meldekanäle einzurichten, die es Hinweisgeber:innen ermöglichen, Rechtsverletzungen vertraulich zu melden. Weiters regelt das Gesetz einen besonderen Schutz der hinweisgebenden Personen.
Der Kurzkommentar umfasst alle Bestimmungen des HSchG samt Erläuterungen des Gesetzgebers sowie einer Kommentierung mit besonderem Blick auf die Praxis. Kompakt, informativ und fundiert bringt Sie das Werk zügig auf den aktuellen Stand und arbeitet sämtliche für die Praxis relevanten Themenbereiche verständlich, strukturiert und umfassend auf. Behandelt werden unter anderem die folgenden Punkte:
Persönlicher und sachlicher GeltungsbereichEinrichtung eines internen Hinweisgebersystems samt Fristen zur UmsetzungVertraulichkeit und Sch utz der Identität von HinweisgebernDatenschutz und Dokumentations- und AufbewahrungspflichtenBehandlung von Hinweisen und FolgemaßnahmenSchutz von Hinweisgebern vor VergeltungsmaßnahmenHaftungsbestimmungen und BeweislastregelnExterne Hinweisgebung und Veröffentlichung von HinweisenStrafbestimmungen
Ein Autor:innenteam aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Strafrecht und Compliance ermöglicht ein breites Verständnis der Querschnittsmaterie und einen Blick über den Tellerrand. Das Werk richtet sich sowohl an Jurist:innen in Rechtsabteilungen als auch an HR-Manager:innen, Rechtsanwält:innen, Unternehmensberater:innen und Richter:innen und gibt diesen eine erste Leitlinie an die Hand, die inhaltlich keine Kompromisse eingeht.