x
Der Rechtsformwechsel eines Personenunternehmens in eine GmbH

Der Rechtsformwechsel eines Personenunternehmens in eine GmbH - Eine steuerliche Vorteilhaftigkeitsanalyse anhand von Parameteruntersuchungen

Taschenbuch
39,99 €
inkl. MwSt. versandkostenfrei!


Produktdetails  
Verlag Diplomica
Auflage 2018
Seiten 80
Format 15,8 x 22,0 x 0,5 cm
Gewicht 137 g
ISBN-10 3961466629
ISBN-13 9783961466627
Bestell-Nr 96146662A

Produktbeschreibung  

Das vorliegende Buch behandelt die Umwandlung eines Personenunternehmens in eine GmbH. Die Ausführungen können der entscheidungsorientierten betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zugeordnet werden und umfassen dabei weder empirische noch rechtskritische Aspekte. Im Rahmen einer steuerlichen Partialanalyse werden die für einen Rechtsformwechsel relevanten Aktionsparameter anhand einer Vorteilhaftigkeitsanalyse dargestellt und analysiert. Ziel ist es, die steuerlichen Konsequenzen aufzuzeigen, die sich durch eine Variation ebendieser Parameter ergeben. Das Buch besteht neben einer knappen Darstellung der zivil- und steuerrechtlichen sowie der betriebswirtschaftlichen Grundlagen aus einem zweigliedrigen Analyseteil. Dieser behandelt zum einen die Steuerfolgen eines Einbringungsvorgangs bei unterschiedlichen Parameterkonstellationen. Zum anderen stehen die steuerlichen Konsequenzen im Fokus, die sich durch die Veräußerung der im Rahmen der Einbringung gewährten Anteile ergeben.

Leseprobe:

Textprobe:
Kapitel 2.2: Steuerrechtliche Grundlagen:
2.2.1: Steuerliche Behandlung der Einbringung
Die Einbringung einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft ist im sechsten Teil des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) mit den

20-23 UmwStG geregelt. Ein Einbringungstatbestand i. S. d.
20 Abs. 1 UmwStG liegt demnach vor, sofern ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsanteilen in eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft eingebracht wird. Die im Rahmen einer Einbringung vollzogene Vermögensübertragung erfüllt dem Grunde nach den Tatbestand der Betriebsveräußerung i. S. d.
16 EStG, sodass prinzipiell ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entsteht. Allerdings erfolgt durch die

20 ff. UmwStG eine teleologische Reduktion dieser Rechtsnorm. Sofern die Voraussetzungen an das Vorliegen einer Einbringung erfüllt sind, ergibt sich daraus die Möglichkeit der Nutzung von Wahlrechten und Steuerbegünst igungen, sodass der veräußerungsähnliche Vorgang der Vermögensübertragung grundsätzlich steuerneutral ausgestaltet werden kann.
Generell findet die Übertragung des Betriebsvermögens gem.
20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG unter Ansatz des gemeinen Wertes statt. Allerdings wird dem aufnehmenden Rechtsträger, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, ein antragsgebundenes Bewertungswahlrecht gem.
20 Abs. 2 Satz 2 UmwStG gewährt. Hierdurch wird eine Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens auch zum Buch- oder einem Zwischenwert ermöglicht. Beim gemeinen Wert handelt es sich gem.
9 Abs. 2 BewG um den Preis, "der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre". Dieser Wertansatz, der gleichzeitig auch die Obergrenze der Bewertung darstellt, bewirkt eine Auflösung sämtlicher enthaltener stiller Reserven im Einbringungszeitpunkt. Dies gilt ebenfalls für sämtliche selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenst ände sowie den Geschäfts- oder Firmenwert. Der Buchwert ist der Wert, den die einbringende Gesellschaft im Zeitpunkt der Sacheinlage gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in ihrer Steuerbilanz anzusetzen hat. Dieser Wertansatz bildet die Bewertungsuntergrenze und die in den übertragenen Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven werden gänzlich an die übernehmende Gesellschaft übertragen. Bei der Wahl eines Zwischenwertansatzes ist eine über dem Buchwert und unter dem gemeinen Wert liegende Bewertung möglich. Stille Reserven, die sich in den übertragenen Wirtschaftsgütern befinden, müssen hierbei mit einem einheitlichen Prozentsatz aufgelöst werden.
Aus Sicht der GmbH stellt die Einbringung eine Einlage dar. Die gesetzlichen Bestimmungen, welche die aufnehmende Kapitalgesellschaft betreffen, sind in
23 UmwStG geregelt. Eine Aufdeckung der stillen Reserven im Einbringungszeitpunkt generiert für diese zusätzliches Aufwandspotential, das eine En tlastung mit Körperschaft- und Gewerbesteuer in den Folgeperioden bewirkt. Sofern ein Ansatz unter dem gemeinen Wert gewählt wird oder falls bei einem Ansatz zum gemeinen Wert die Einbringung im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge erfolgt, tritt die GmbH in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden ein. In Abhängigkeit des gewählten Wertansatzes ergeben sich für diese differente Regelungen hinsichtlich der Abschreibungsmodalitäten.
Aus Sicht des Einbringenden gestaltet sich die Einbringung i. S. d.
20 Abs. 1 UmwStG als Betriebsveräußerung, die grundsätzlich mit einer Gewinnrealisation verbunden ist. Der von der übernehmenden Kapitalgesellschaft gewählte Wertansatz entspricht dabei sowohl dem Veräußerungspreis des von dem Einbringenden übertragenen Vermögens als auch den Anschaffungskosten der gewährten Anteile. Sofern der von der Kapitalgesellschaft gewählte Wertansatz über dem Buchwert der eingebrachten Wirtschaftsgüter liegt, ergibt sich für die einb

Mehr Angebote zum Thema  

Verpasse keine Highlights & Aktionen. Jetzt zum Newsletter anmelden.

Mit unserem Newsletter informieren wir dich regelmäßig und kostenlos per E-Mail über Themen rund um den Webshop arvelle.de (z.B. Produkte, Angebote, Neuheiten, Gutscheine und Aktionen). Wenn du unseren Newsletter abbonierst, willigst du damit ein, dass deine E-Mail-Adresse gespeichert und gemäß Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO verarbeitet wird. Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung deiner Daten findest du unter Datenschutz und Datensicherheit.
Zur Optimierung unseres Angebots werten wir in anonymisierter Form aus, wie viele Links in unserem Newsletter angeklickt werden. Diese Auswertung lässt keinen Rückschluss auf deine Person oder deine sonstigen Daten zu und wird nicht mit anderen personenbezogenen Daten oder Bestelldaten verbunden. Die Auswertung der Klickzahlen erfolgt ausschließlich zu statistischen Zwecken.
Eine Abmeldung ist jederzeit über einen Link am Ende jeden Newsletters oder hier möglich.
1 Mängelexemplare sind Bücher mit leichten Beschädigungen wie angestoßenen Ecken, Kratzer auf dem Umschlag, Beschädigungen/Dellen am Buchschnitt oder ähnlichem. Diese Bücher sind durch einen Stempel "Mängelexemplar" als solche gekennzeichnet. Die frühere Buchpreisbindung ist dadurch aufgehoben. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den gebundenen Preis eines mangelfreien Exemplars.

2 Mängelexemplare sind Bücher mit leichten Beschädigungen wie angestoßenen Ecken, Kratzer auf dem Umschlag, Beschädigungen/Dellen am Buchschnitt oder ähnlichem. Diese Bücher sind durch einen Stempel "Mängelexemplar" als solche gekennzeichnet. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den ehemaligen gebundenen Preis eines mangelfreien Exemplars.

3 Die Preisbindung dieses Artikels wurde aufgehoben. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den vorherigen gebundenen Ladenpreis.

4 Der Preisvergleich bezieht sich auf die unverbindliche Preisempfehlung, wie diese vom Hersteller oder von einem Lieferanten zur Verfügung gestellt wird.

5 Diese Artikel haben leichte Beschädigungen wie angestoßenen Ecken, Kratzer oder ähnliches und können teilweise mit einem Stempel "Mängelexemplar" als solche gekennzeichnet sein. Der Preisvergleich bezieht sich auf die unverbindliche Preisempfehlung, wie diese vom Hersteller oder von einem Lieferanten zur Verfügung gestellt wird.

6 Der Preisvergleich bezieht sich auf die Summe der Einzelpreise der Artikel im Paket. Bei den zum Kauf angebotenen Artikeln handelt es sich um Mängelexemplare oder die Preisbindung dieser Artikel wurde aufgehoben oder der Preis wurde vom Verlag gesenkt oder um eine ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den vorherigen Preis. Der jeweils zutreffende Grund wird Ihnen auf der Artikelseite dargestellt.

7 Der gebundene Preis des Buches wurde vom Verlag gesenkt. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den vorherigen gebundenen Preis.

8 Sonderausgabe in anderer Ausstattung, inhaltlich identisch. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den Vergleich Originalausgabe zu Sonderausgabe.

9 Der Preisvergleich bezieht sich auf den Originalpreis eines neuen Exemplares.

Alle Preisangaben inkl. gesetzlicher MwSt. und ggf. zzgl. Versandkosten.