Das konventionswidrige Gesetz - Die Rolle der verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage bei der Bereinigung einer EMRK-widrigen Rechtslage

48,00 €
inkl. MwSt. versandkostenfrei!


Produktdetails  
Verlag Richard Boorberg Verlag
Auflage 1. Auflage, 20.11.2024
Seiten 320
Format 14,5 x 2,0 x 21,0 cm
Gewicht 380 g
Reihe Schriften zum öffentlichen, europäischen und internationalen Recht
ISBN-10 3415076741
ISBN-13 9783415076747
Bestell-Nr 41507674A

Produktbeschreibung  

Die Urteilsumsetzungspflichten nach Art. 46 Abs. 1 EMRK

Deutschland ist Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und unterliegt als solcher der obligatorischen Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Die Mitgliedstaaten der EMRK sind verpflichtet, Urteile des EGMR zu befolgen.

Die Arbeit analysiert, wie nationale Instanzen auf EGMR-Urteile in Fällen konventionswidriger Gesetze zu reagieren haben. Dies wird am Beispiel des Falls »Herrmann« aufgezeigt. Nach der Verurteilung Deutschlands durch den EGMR stand das Bundesjagdgesetz (BJagdG) als konventionswidriges Gesetz fest. Aufgrund der Urteilsumsetzungspflichten nach Art. 46 Abs. 1 EMRK ergab sich eine umfassende Wiedergutmachungspflicht Deutschlands, die neben der Beendigung der Konventionsverletzung durch individuelle Maßnahmen auch eine Nichtwiederholungspflicht statuierte.

Der Rechtsschutz für Betroffene

Kernthese dieser Arbeit ist, dass Verwaltungsgerichte bei der Umsetzung solcher Urteile eine zentrale Rolle einnehmen, indem sie individuellen Rechtsschutz gewährleisten: Gegen konventionswidrige Gesetze, die einen »self-executing«-Inhalt haben – also Gesetze, die entweder keiner Vollziehung durch die Verwaltung zugänglich sind oder dieser nicht zwingend bedürfen –, können Betroffene Rechtsschutz über die Feststellungsklage vor den Verwaltungsgerichten erlangen. Der Judikative ist es so möglich, den Urteilsumsetzungspflichten nachzukommen.

Der einstweilige Rechtsschutz nach § 123 VwGO

Insbesondere der einstweilige Rechtsschutz nach § 123 VwGO im Rahmen einer solchen Feststellungsklage ermöglicht die temporäre Nichtanwendung eines konventionswidrigen Gesetzes im Einzelfall. Damit haben Betroffene ein Mittel in der Hand, um effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG zu erlangen, der in einem solchen Fall völkerrechtlich induziert ist.

Aus dem Inhalt:
  • Das konventionswidrige Gesetz – die materielle Rechtslage
  • Innerstaatliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen konventionswidrige Gesetze
  • Individueller Rechtsschutz gegen Normen vor dem EGMR
  • Das Bundesjagdgesetz als konventionswidriges Gesetz? Das Urteil »Herrmann« des EGMR und seine Umsetzung
Besonders empfehlenswert für:
  • Verwaltungsjuristen
  • Verwaltungsrichter
  • Justizministerien
  • Fachanwälte für Verwaltungsrecht

Mehr Angebote zum Thema