Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz - Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, Textausgabe mit Einführung und Sachregister

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Produktdetails  
Verlag Richard Boorberg Verlag
Auflage 32. Auflage, 15.10.2026
Seiten 280
Format 12,2  x  16,4  x  2,0 cm
Gewicht 230 g
ISBN-13 9783415079175
Bestell-Nr 41507917A

Produktbeschreibung  

Topaktuelle niedersächsische Kommunalgesetze zur Kommunalwahl 2026

Die 32. Auflage bringt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO / KomHKVO) auf den neuesten Stand.


Mit wichtigen Neuerungen

Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Harmonisierung des Kommunalwahlrechts mit dem Bundeswahlrecht. Die Vereinheitlichung von Abläufen und Regelungen erleichtert die Arbeit der Wahlorganisation und der Wahlvorstände. Sie sorgt damit für mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei der Durchführung von Wahlen.

Weitere wichtige Neuerungen betreffen das Verfahren zur Verfassungstreueprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern für das Amt einer Hauptverwaltungsbeamtin oder eines Hauptverwaltungsbeamten sowie die Stärkung des kommunalen Ehrenamts. Insbesondere die Entschädigungsregelungen wurden angepasst.


Mit ausführlicher Einführung 

In einer umfassenden Einführung erläutern die Autoren die neuen Regelungen. Sie geben praxistaugliche Hinweise zur Umsetzung der Bestimmungen und ermöglichen einen gründlichen Einblick in das kommunale Geschehen. Der Zugang zu den einzelnen Themenbereichen wird durch das detaillierte Sachregister erleichtert.


Mit wertvollen Hinweisen und Tipps für neu gewählte Mandatsträger

Zahlreiche Hinweise und Tipps insbesondere für neu gewählte Ratsmitglieder und Kreistagsabgeordnete bieten wichtige Hilfen für die verantwortungsvolle Arbeit in den kommunalen Gremien.


Seit Jahrzehnten unverzichtbares Arbeitsmittel für
  • Bürgermeister, Landräte und den Regionspräsidenten,
  • Fachbeamte in den Gemeinden, Samtgemeinden, Städten, Landkreisen und der Region Hannover sowie
  • Räte, Kreistags- und Regionsabgeordnete und
  • interessierte Bürger.

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