Erforderlichkeit einer justiziablen Begründungspflicht bei der Ausübung des Vetorechts ständiger UN-Sicherheitsratsmitgl - Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2025 |
Seiten | 190 |
Format | 15,5 x 1,5 x 23,5 cm |
Gewicht | 295 g |
Reihe | Schriften zum Völkerrecht 266 |
ISBN-10 | 3428194055 |
ISBN-13 | 9783428194056 |
Bestell-Nr | 42819405A |
Die begründungslose Ausübung des Vetorechts der ständigen Sicherheitsratsmitglieder führt zu einem intransparenten Abstimmungsprozess im Sicherheitsrat und zu einer unzureichenden Übernahme seiner Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Neben einer Analyse sämtlicher zwischen 1946 und 2023 ausgeübter Vetos wird daher aufgezeigt, ob eine Begründungspflicht dogmatisch eingeführt, rechtlich kontrolliert und prozessual umgesetzt werden kann.
Das Vetorecht i.S.d. Art. 27 Abs. 3 UN-Charta führt in vielen Fällen zur Handlungsunfähigkeit des UN-Sicherheitsrates, sodass dieser seiner Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit aus Art. 24 Abs. 1 UN-Charta nicht gerecht wird. Insbesondere besteht keine Verpflichtung der ständigen Mitglieder, ihre Vetoausübung zu begründen, sodass eine Reform des intransparenten Abstimmungsverfahrens hin zu einer verantwortungsvollen Ausübung notwendig ist. U.a. hat dies die Generalversammlung mit ihrer Resolution 76/262 im Jahr 2022 gefordert. Die Analyse sämtlicher zwischen 1946 und 2023 ausgeübter Vetos führt zu der Erkenntnis eines unzureichenden Status quo fakultativer Begründungen. Es wird daher aufgezeigt, ob eine dogmatische Herleitung und Umsetzung einer Begründungspflicht sowie ihre Rechtskontrolle und prozessuale Umsetzung, insbesondere auf Grundlage der Rechtsverhältnisse des Sicherheitsrats zur Generalversammlung sowie zum IGH, möglich sind.
Inhaltsverzeichnis:
A. Das Vetorecht nach Art. 27 Abs. 3 UN-ChartaHerleitung und Funktion des Vetorechts - Rechtsgrundlagen der Ausübung des Vetorechts - Ausübungsformen des Vetorechts - Reformbedürftigkeit - Bisherige ReformvorschlägeB. Vetos im UN-Sicherheitsrat von 1946 bis 2023Überblick - Tendenzen im Hinblick auf fakultative Begründungen - Vetobegründungen in ausgewählten Fällen - Die Erforderlichkeit einer justiziablen BegründungspflichtC. Herleitung, Wesen und Funktion der BegründungspflichtHerleitung und Umsetzung der Begründungspflicht - Spannungsverhältnis der Begründungspflicht zur Souveränität - Funktion, Voraussetzungen und Entbehrlichkeit der BegründungspflichtD. Justiziabilität der BegründungspflichtRechtsbindung der ständigen Sicherheitsratsmitglieder - Rechtskontrolle der ständigen Sicherheitsratsmitglieder - Kompetenz des IGH zur Rechtskontrolle der VetobegründungenE. Prozessuale UmsetzungVerfahrensarten - Modifiziertes streitiges Verfahren - Gerichtsentscheidung und Durchsetzung
»Necessity of a Justiciable Obligation to Justify the Exercise of the Right of Veto of the Permanent UN-Security Council Members«: The exercise of the right of veto by permanent Security Council members without justification leads to a non-transparent voting process in the Security Council and to an inadequate assumption of its primary responsibility for the maintenance of international peace and security. In addition to an analysis of all vetoes excercised between 1946 and 2023, it is therefore shown if an obligation to give reasons can be dogmatically introduced, judicially reviewed and procedurally implemented.