Grundrechtsfähigkeit Künstlicher Intelligenz. - Dissertationsschrift
Verlag | Duncker & Humblot |
Auflage | 2023 |
Seiten | 298 |
Format | 16,0 x 1,6 x 23,9 cm |
Gewicht | 436 g |
Reihe | Internetrecht und Digitale Gesellschaft 42 |
ISBN-10 | 3428186893 |
ISBN-13 | 9783428186891 |
Bestell-Nr | 42818689A |
Auch Künstliche Intelligenz ist Träger von Grundrechten. Interdisziplinär fundiert begründet der Autor dieses Ergebnis rechtstheoretisch und rechtsdogmatisch. Die Arbeit modelliert die Grundrechtsberechtigung hinsichtlich verschiedener Grundrechte umfassend und untersucht auch die Bedeutung der These in der konkreten Rechtsanwendung und im Zivilrecht. Das Ergebnis der »partiellen Grundrechtsfähigkeit« künstlicher Intelligenz steht auch der Regulierung nicht entgegen.
Klappentext:
Künstliche Intelligenz (KI) ist in bestimmten Kommunikationsverhältnissen Träger von Grundrechten. Dieses Ergebnis lässt sich unter Heranziehung der postmodernen Rechtstheorie, aber auch aus dem gesicherten dogmatischen Besitzstand der Grundrechte begründen. Zahlreiche Grundrechte schützen nicht ausschließlich den Träger als solchen, sondern als »inpersonale Rechte« einen kollektiven Prozess der Grundrechtsausübung, etwa den »Kampf der Meinungen«, und damit auch Dritte. Interdisziplinär und ebenso in der Dogmatik einzelner Grundrechte ist anerkannt, dass die Handlungen bzw. Kommunikation von KI sich der Zurechnung zu Menschen entziehen. Diese Zurechnungslücke ist zu schließen, indem das Recht die Relevanz künstlicher Kommunikation durch die Grundrechtsberechtigung von KI anerkennt. Der Autor schlägt eine »partielle« Grundrechtsfähigkeit vor, abgestuft nach Kommunikationsverhältnis und jeweiligen Eigenheiten des betroffenen Grundrechts, die auch der Regulierung nicht entgegensteht.
Inhaltsverzeichnis:
I. Künstliche Intelligenz und Recht
Künstliche Intelligenz und Grundrechte - drei Exempel - Technische Grundlagen
II. Rechts- und Grundrechtsträger
Der Mensch im Recht - Grundrechte jenseits des Menschen - Rechte der Natur - ein Vorbild für Rechte Künstlicher Intelligenz? - Zwischenfazit
III. KI als Grundrechtsträger
Eine Grundrechtstheorie für Künstliche Intelligenz - Grundrechtstheoretisches Fundament - Dimensionen (trans-)subjektiver Rechte - (Trans-) Subjektive Rechte von KI - Modellierung der KI als Grundrechtsträger
IV. Welche Grundrechte sind auf KI (nicht) anwendbar?
KI und Menschenrechte - KI in institutionellen Bereichen kollektiver Ordnung - KI und Kommunikationsfreiheiten
V. Zusammenfassung und Ergebnisse
Exkurs: Das Verhältnis von Verfassungsrecht und Zivilrecht - Rückblick: KI und Grundrechte - Das Recht als Wegbereiter einer posthumanistischen Zukunft?
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Klappentext:
»Fundamental Rights of Artificial Intelligences«: Artificial Intelligence (AI) is partially entitled to fundamental rights. This counterintuitive result is the central hypothesis of the exploration, which is supported by an interdisciplinary, theoretical and dogmatic framework. However, the position of AI is not comparable to those of humans. The author develops a model to show in which circumstances AI is entitled to fundamental rights under the Grundgesetz. This model may also serve as a basis for the regulation of AI.