x
Forschende Pharmaunternehmen: Strategische Optionen zur Sicherung der Marktposition

Forschende Pharmaunternehmen: Strategische Optionen zur Sicherung der Marktposition - Masterarbeit

Taschenbuch
39,99 €
inkl. MwSt. versandkostenfrei!

Produktdetails  
Verlag Bachelor + Master Publishing
Auflage 2015
Seiten 68
Format 19,1 x 27,0 x 0,5 cm
Gewicht 188 g
Reihe Masterarbeit
ISBN-10 3958204589
ISBN-13 9783958204584
Bestell-Nr 95820458A

Produktbeschreibung  

Diese Masterarbeit hat zum Ziel, die Zusammenhänge zwischen den Herausforderungen des Marktes und den wichtigsten bereits gewählten oder noch zu ergreifenden Strategien forschender Pharmaunternehmen darzulegen sowie diese unter Aspekten der Nachhaltigkeit zu betrachten. Im Fokus der Arbeit stehen verschreibungspflichtige Arzneimittel, da sie das Hauptumsatzsegment der forschenden Pharmaunternehmen repräsentieren. Diese Arzneimittel unterliegen der Apothekenpflicht und müssen von einem Arzt verordnet werden. Apothekenpflichtige, nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC-Präparate) können dagegen vom Patienten ohne eine vorherige Arzt-Konsultation in der Apotheke erworben werden.

Leseprobe:

Textprobe:
Kapitel 2.3, Kosten-Nutzenbewertung bei der Arzneimittel-Zulassung:
Innovationen bilden die Grundlage des Erfolgs pharmazeutischer Unternehmen. Wachstum und Beschäftigung können nur dann dauerhaft entstehen, wenn es gelingt, immer neue Produkte und Dienstleistungen anzubieten, die den Anforderungen der Märkte optimal gerecht werden. Allein in Deutschland befinden sich derzeit mehr als 120 Arzneistoffe in klinischen Prüfungen der Phase III oder im Zulassungsprozess. Bis zu 50 % des Umsatzes pharmazeutischer Unternehmen werden durch Präparate erzielt, die vor einer Dekade noch nicht zugelassen waren. Gerade wegen dieses großen Gewinneinflusses innovativer Medikamente haben die jüngsten gesundheitspolitischen Entwicklungen (Festbeträge auch für patentgeschützte AM, Kosten-Nutzenbewertung als sog. vierte Hürde der Zulassung durch das IQWiG) große Auswirkungen auf künftige Strategien. Kommen das IQWiG und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bei einer Kosten-Nutzenbew ertung zu dem Ergebnis, dass ein neues Arzneimittel im Vergleich zur Standardtherapie keinen oder nur geringe Vorteile aufweist, können Kassen einen Höchstbetrag festsetzen bzw. vereinbaren.
Politisch beabsichtig ist im Prinzip, Hersteller von einer Neuentwicklung abzuhalten, die als "Me-too"-Präparat keine therapeutische Verbesserung brächte. Es sollen Anreize zur Entwicklung echter Innovationen geschaffen werden, indem auch patentgeschützte AM nach den Bestimmungen des GMG grundsätzlich in Festbetragsgruppen eingegliedert werden. Ausgenommen sind nur solche AM, deren "Wirkungsweise neuartig ist" und die zugleich "eine therapeutische Verbesserung, auch wegen geringerer Nebenwirkungen, bedeuten". Als neuartig gilt ein Wirkstoff jedoch nur solange, bis der als erstes in dieser Festbetragsgruppe in Verkehr gebrachte Wirkstoff seinen Patentschutz verloren hat. Ab diesem Zeitpunkt darf er mit weiteren Wirkstoffen der gleichen Gruppe - auch wenn sie neu hinzugekommen bzw. noch paten tgeschützt sind - und den davon abgeleiteten Generika in einer Festbetragsgruppe zusammengefasst werden. Zu Beginn einer Neuentwicklung müsste also vorhersehbar und damit planbar sein, dass sie bei Markteintritt als "echte Innovation" eingestuft würde, um den Patentschutz weiterhin zur Preiserhebung nutzen zu können. Dies wird jedoch höchstens in Ausnahmefällen möglich sein. Häufig ist beim Start einer Neuentwicklung noch gar nicht bekannt, woran sich diese später wird messen lassen müssen, denn Entwicklungsprojekte auf Basis allgemein zugänglicher Ergebnisse der Grundlagenforschung starten oft relativ gleichzeitig. Außerdem ist nicht vorhersehbar, ob die Entwicklung eine sog. Sprunginnovation darstellt und nicht als sog. Schrittinnovation oder gar als Scheininnovation enden wird.50 Durch die Regelungen des GMG sind Schrittinnovationen kaum noch interessant - ihnen droht die Eingliederung in eine Festbetragsgruppe, sofern sie nicht als therapeutische Verbesserung anerkannt werden.
Daraus resultiert eine kaum lösbarer Zielkonflikt: Ein valider Nutzennachweis des AM ist im Prinzip nur nach breiter mehrjähriger Anwendung im Versorgungsalltag durch retrospektive Betrachtung erbringbar. Dies wird insbesondere bei Wirkprinzipien der Fall sein, die Komplikationen von Krankheiten verhüten sollen. Solange jedoch keine Erstattungsfähigkeit besteht, werden Pharmaunternehmen kaum breit angelegte Langzeitstudien durchführen können. Kevin Ali, Geschäftsführer der Merck, Sharp & Dohme GmbH (MSD) Deutschland, sagte der Ärzte & Zeitung: "Eine vernünftige Kosten-Nutzen-Bewertung, die internationale Standards erfüllt, braucht bei den meisten Arzneimitteln nach ihrer Einführung drei bis fünf Jahre Zeit. Dabei muss der Hersteller frühzeitig und in einem offenen Dialog mit der Bewertungssituation eingebunden sein." Dabei sieht Ali gleichzeitig v.a. forschende Arzneimittelhersteller in der Pflicht zu beweisen, ob und für welche Patienten neue Arzneimittel ei

Mehr Angebote zum Thema  

Verpasse keine Highlights & Aktionen. Jetzt zum Newsletter anmelden.

Wenn du unseren Newsletter abonnierst, willigst du damit ein, dass deine E-Mail Adresse gespeichert und gemäß Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO verarbeitet wird. Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung deiner Daten findest du unter Datenschutz und Datensicherheit. Zur Optimierung unseres Angebots werten wir in anonymisierter Form aus, wie viele Links in unserem Newsletter angeklickt werden. Diese Auswertung lässt keinen Rückschluss auf deine Person oder sonstige deiner Daten zu und wird nicht mit anderen personenbezogenen Daten oder Bestelldaten verbunden. Die Auswertung der Klickzahlen erfolgt allein zu statistischen Zwecken.
Eine Abmeldung ist jederzeit über einen Link am Ende jeden Newsletters möglich.
1 Mängelexemplare sind Bücher mit leichten Beschädigungen wie angestoßenen Ecken, Kratzer auf dem Umschlag, Beschädigungen/Dellen am Buchschnitt oder ähnlichem. Diese Bücher sind durch einen Stempel "Mängelexemplar" als solche gekennzeichnet. Die frühere Buchpreisbindung ist dadurch aufgehoben. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den gebundenen Preis eines mangelfreien Exemplars.

2 Mängelexemplare sind Bücher mit leichten Beschädigungen wie angestoßenen Ecken, Kratzer auf dem Umschlag, Beschädigungen/Dellen am Buchschnitt oder ähnlichem. Diese Bücher sind durch einen Stempel "Mängelexemplar" als solche gekennzeichnet. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den ehemaligen gebundenen Preis eines mangelfreien Exemplars.

3 Die Preisbindung dieses Artikels wurde aufgehoben. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den vorherigen gebundenen Ladenpreis.

4 Der Preisvergleich bezieht sich auf die unverbindliche Preisempfehlung, wie diese vom Hersteller oder von einem Lieferanten zur Verfügung gestellt wird.

5 Diese Artikel haben leichte Beschädigungen wie angestoßenen Ecken, Kratzer oder ähnliches und können teilweise mit einem Stempel "Mängelexemplar" als solche gekennzeichnet sein. Der Preisvergleich bezieht sich auf die unverbindliche Preisempfehlung, wie diese vom Hersteller oder von einem Lieferanten zur Verfügung gestellt wird.

6 Der Preisvergleich bezieht sich auf die Summe der Einzelpreise der Artikel im Paket. Bei den zum Kauf angebotenen Artikeln handelt es sich um Mängelexemplare oder die Preisbindung dieser Artikel wurde aufgehoben oder der Preis wurde vom Verlag gesenkt oder um eine ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den vorherigen Preis. Der jeweils zutreffende Grund wird Ihnen auf der Artikelseite dargestellt.

7 Der gebundene Preis des Buches wurde vom Verlag gesenkt. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den vorherigen gebundenen Preis.

8 Sonderausgabe in anderer Ausstattung, inhaltlich identisch. Angaben zu Preissenkungen beziehen sich auf den Vergleich Originalausgabe zu Sonderausgabe.

9 Der Preisvergleich bezieht sich auf den Originalpreis eines neuen Exemplares.

Alle Preisangaben inkl. gesetzlicher MwSt. und ggf. zzgl. Versandkosten.