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Mängelexemplare und Restauflagen

Was bedeuten die Begriffe Mängelexemplar und Restauflage?

Für Bücher gilt in Deutschland die sogenannte Buchpreisbindung. Sie regelt, dass neuwertige Bücher überall zum gleichen Preis verkauft werden müssen. Trotzdem haben Sie als Kunde die Möglichkeit, bei uns Bücher zu besonders günstigen Preisen zu kaufen.

Im Buchpreisbindungsgesetz sind einige Ausnahmefälle geregelt, in denen Bücher billiger angeboten werden dürfen:

  1. Mängelexemplare
    Bücher, die in unseren Angeboten als Mängelexemplar ausgewiesen sind, weisen kleinere Beschädigungen auf. Häufig handelt es sich hierbei um angestoßene Ecken, Kratzer im Schutzumschlag und ähnliche kleine Macken, die es nötig machen, den Preis zu reduzieren. Außerdem bekommt das Buch im unteren Buchschnitt (dies ist die Seite des Buches, auf der es im Regal steht) eine Kennzeichnung als Mängelexemplar. Das Buch befindet sich ansonsten in einem ordentlichen Zustand und ist vollständig lesbar. Es ist nur nicht mehr als „neu“ einzustufen, deshalb erhalten Sie auf Mängelexemplare bei uns einen hohen Preisnachlass.

     

  2. Restauflagen
    Daneben gibt es Bücher, für die der Verlag die Preisbindung aufhebt. Dies geschieht meist dann, wenn ein Titel eingestellt wird oder von einem Buch eine neue Auflage erscheint. Die Altauflage können Sie bei uns dann zum reduzierten Preis bestellen. Häufig bekommen Sie Restauflagen bei uns sogar in originalverpacktem Zustand.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Mängelexemplare oder Restauflagen? Dann wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne.


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